AGB Art Sarina

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeiten


1. Allgemeines

Zwischen dem Kunden einer Auftragsarbeit und Art Sarina entsteht ein Werkvertrag nach Art. 363 ff. Obligationenrecht. Dieser kann schriftlich oder mündlich gültig geschlossen werden. Üblich ist das Akzept eines schriftlichen Angebots (via Nachricht oder Kostenvoranschlag) von Art Sarina durch den Kunden. 

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden einer Auftragsarbeit und Art Sarina. Die jeweils aktuelle und verbindliche Version wird auf dem Internet unter www.sarina-naef.ch publiziert und kann auch als PDF heruntergeladen werden. Art Sarina behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. 

3. Leistungen von Art Sarina

3.1 Im Allgemeinen

Die Leistungen von Art Sarina werden üblicherweise mündlich oder mit einem Kostenvoranschlag vereinbart. Wird ein Kostenvoranschlag vereinbart, wird dieser vor Beginn des Projektes erstellt. Art Sarina behält sich vor, für kurzfristige Arbeiten einen Expresszuschlag zu erheben.

3.2 Termine

Die im Kostenvoranschlag abgemachten Termine werden eingehalten. Kommt es zu einer Verzögerung, die nicht auf das Verschulden von Art Sarina zurückzuführen ist, kann diese auch nicht dafür behaftet werden.

3.3 Leistungsumfang und Mehraufwand

Der Leistungsumfang der geleisteten Dienstleistung wird üblicherweise im Kostenvoranschlag geregelt. Mehraufwand, der über den vereinbarten Umfang hinausgeht und nicht durch Art Sarina verschuldet wurde, wird dem Kunden gemäss dem im Kostenvoranschlag vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Hierzu gehört Mehraufwand aufgrund nachträglicher Spezifikationen des Auftrags durch den Kunden, wie z.B. zusätzliche oder komplexere Motive, ebenso wie Mehraufwand durch unvollständige Information und verspätete oder unkorrekte Ablieferung von für die Vertragserfüllung nötigen Daten. 

3.4 Drittleistungen

Art Sarina ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und handelt in einem solchen Falle gegenüber diesen im Namen und auf Rechnung des Kunden.

3.5 Haftung und Annullierung

Sollten während der Dauer der Projektentwicklung Schwierigkeiten auftauchen, welche Sarina Naef als nicht zumutbar, technisch unmöglich oder finanziell nicht mehr attraktiv erachtet (z. B. massiver Mehraufwand, illegale / unlautere / unrealistische oder nicht im Rahmen des Kostenvoranschlags erfüllbare Sonderwünsche seitens des Kunden) so kann das Projekt jederzeit und unter schriftlicher Benachrichtigung an den Kunden abgebrochen werden. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Das unfertige Werk bleibt im Besitz von Art Sarina.

Die Nichteinhaltung des Liefertermins durch Sarina Naef begründet kein Rücktrittsrecht des Kunden, wenn sie auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich der Art Sarina liegen (z. B. zu späte Lieferung von Texten, Bildern, und Vorlagen, wesentliche und wiederholte Konzeptänderungen bzw. wesentliche Erhöhung des verlangten Arbeits- und Zeitaufwandes gegenüber des vereinbarten Kostenvoranschlags, unvorhergesehene Ausfälle von Systemen usw.). 

Art Sarina übernimmt keinerlei Garantie oder Verantwortung für den weiterführenden Erfolg des Produktes, weder im Sinne von Publikumserfolg, Umsatz, Einnahmen oder sonstigen Vorteilen aufgrund dessen Nutzung durch den Kunden oder durch Drittparteien. 

Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

Art Sarina garantiert die Funktionalität ihrer Produkte für den üblichen und zugesicherten Gebrauch.

3.6 Vertrauensschutz

Art Sarina sichert dem Kunden zu, dass alle Informationen, die für die Auftragsdurchführung benötigt werden, absolut vertraulich behandelt werden.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Vorlagen und Rechte Dritter

Der Art Sarina zur Verfügung gestellte Daten (z.B. Foto als Vorlage) müssen im geistigen Eigentum des Kunden sein oder er muss über die Genehmigung des Urhebers für die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung der Daten verfügen, mit der er Art Sarina betraut. Die Haftung für entsprechende Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.  

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten im vereinbarten Format und termingerecht zu liefern. Sollte bei Nichteinhalten seitens des Kunden Mehraufwand bei Art Sarina entstehen, so werden diese weiterverrechnet. 

4.2 Vom Kunde geliefertes Material

Vom Kunden beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist Art Sarina frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können.

4.3 Datensicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an Art Sarina sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Art Sarina haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der angelieferten Daten.

5. Zahlungskonditionen

Sofern nichts anderes schriftlich im Kostenvoranschlag abgemacht ist, wird eine Anzahlung von 50 % des offerierten Preises vor Arbeitsbeginn fällig. Der Restbetrag wird nach Fertigstellung des Endproduktes in einem einzigen Betrag (inkl. allfälliger Zuschläge für Mehraufwand, vgl. Pkt. 3.3) fällig. Vorbehalten bleiben andere schriftliche Vereinbarungen für grössere Projekte.

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verbleiben alle Produkte im Eigentum von Art Sarina. Art Sarina ist jederzeit berechtigt, im Eigentumsvorbehaltsregister an den von ihr gelieferten Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, um sich bei Nichtzahlung einer vereinbarten Dienstleistung abzusichern. Es werden keine Rabatte, Skonti oder andere Abzüge als die im Kostenvoranschlag geregelten akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlung nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit der ersten Mahnung in Verzug und hat einen Verzugszins von 6 % des Preises zu bezahlen. Art Sarina ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.00 für Mahnaufwand in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung auch nach der zweiten Mahnung aus, ist Art Sarina berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Kosten von Dritten wie z. B. Webhoster, Druckerei usw., die im Namen des Kunden von uns organisiert sind, werden direkt dem Kunden verrechnet. Ist dies nicht der Fall, so ist dieser Betrag als Vorauszahlung zu tätigen.

6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Art Sarina, insbesondere gewerbliche Schutzrechte (Design) und das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von Art Sarina geschaffenen Produkte und Leistungen (Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Texte, Bilder, Grafiken, Fotos, Signete, Logos,). Im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit steht dem Kunden, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Art Sarina erfüllt, die nicht ausschliessliche und entgeltliche Nutzung des geistigen Eigentums von Art Sarina zu. Soweit dieses Dritten zugänglich gemacht wird, soll es prinzipiell – und wenn nicht schriftlich anders vereinbart – den Schriftzug der Firma Art Sarina und den Hinweis oder Link zum Webauftritt von Art Sarina gut sichtbar tragen. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz nicht vom Kunden entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch eine Konkurrenzfirma. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten von Art Sarina weiter zu verwenden oder als Arbeiten von anderen darzustellen.  Mangels anderer Vereinbarung darf vom Kunden, die von Art Sarina gelieferte Arbeit nur unter einer einzigen Internet-Adresse (URL) bzw. auf der eigenen Website des Kunden verwendet werden. Das durch Art Sarina erstellte Produkt oder Teile davon dürfen ohne Einverständnis von Art Sarina nicht geändert, vertrieben oder weiterverkauft werden. Unabhängig von der Nutzungsregelung zwischen den Parteien hat Art Sarina das Recht, Ideen, Konzepte, selber erstellte Elemente und Verfahren bei der Erstellung anderer Produkte unbeschränkt zu verwenden. Überdies hat Art Sarina das Recht, das Arbeitsresultat sowie allfällige Arbeitsbeurteilungen und Kommentare seitens des Kunden unbeschränkt für die Eigenwerbung zu nutzen.

7.  Abnahme des Projektes

Ein Produkt oder eine Dienstleistung gilt als genehmigt, wenn der Kunde das Projekt als Foto gesehen hat und keine Änderungen mehr verlangt. Es ist möglich eine einmalige Änderung vorzunehmen. Alle weiteren Änderungen werden zum Stundenansatz gemäss Kostenvoranschlag verrechnet. Sobald das Projekt abgenommen ist, wird damit die Restzahlung sofort fällig. Im Zeitpunkt der Abnahme übernimmt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte am gelieferten Produkt sowie die alleinige Verantwortung über die Inhalte. 

8. Fertiges Produkt 

8.1 Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist Art Sarina berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst an Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

8.2 Arbeitsunterlagen

Die von Art Sarina erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, usw.) bleiben Eigentum von Art Sarina

8.3 Mängelrüge

Der Empfänger hat die Beschaffenheit der Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel, für die Art Sarina einzustehen hat, müssen dieser unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als mangelfrei genehmigt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Mangels.

8.4 Haftungsbeschränkung

Art Sarina übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt, weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich der Bestimmung des Produktehaftpflichtgesetzes gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

8.5 Kontrolle und Prüfdokumente

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontrolldokumente (Audrucke, Fotos, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Art Sarina haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkung abgeleitet werden kann. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontrolldokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung von Art Sarina beschränkt sich auf grobes Verschulden.

9. Anwendbares Recht

Die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Art Sarina sowie diese AGB unterstehen dem Schweizerischen Recht. 

10. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist beim Sitz der Gesellschaft (Seuzach im Kanton Zürich, Schweiz).

11. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Mai 2020 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen auf www.sarina-naef.ch. Sie sind integrierter Bestandteil jeglicher Vereinbarung zwischen Art Sarina und dem Kunden.

Sarina Naef , Turnerstrasse 33, 8472 Seuzach, Tel. 079 252 67 77 E-Mail: sarina.naef@gmail.com. Web: www.artsarina.com